Rückzug der Bundesdatenschutzbeauftragten: Warum die Nachfolge heikel wird
Rückzug der Bundesdatenschutzbeauftragten
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider tritt zurück. Aus gesundheitlichen Gründen, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Nach knapp eineinhalb Jahren an der Spitze der Bonner Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gibt die Rechtswissenschaftlerin das Amt auf, sobald ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gefunden ist.
Das war schnell.
Eine Amtszeit im Zeitraffer
Specht-Riemenschneider kam erst im September 2024 ins Amt, gewählt vom Bundestag nach einer monatelangen Hängepartie. Die Ampel-Koalition hatte sich Monate nicht einigen können: SPD und Grüne stritten über die Besetzung, die FDP hatte eigene Kandidaten. Am Ende wurde sie als Kompromisskandidatin gewählt, als die Ampel schon am Zerbröckeln war.
Ihr Vorgänger Ulrich Kelber war vorher schon vorzeitig zurückgetreten. Jetzt tritt auch seine Nachfolgerin vorzeitig zurück. Das Amt der Bundesdatenschutzbeauftragten wirkt dadurch instabiler, als es einer unabhängigen Kontrollbehörde guttut.
Was jetzt auf dem Spiel steht
Die Nachfolge kommt zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt. Die neue schwarz-rote Koalition von CDU, CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag vereinbart, der BfDI zusätzliche Aufgaben von der Länderebene zu übertragen. Mehr Zuständigkeit, mehr Arbeit, mehr Macht. Theoretisch.
Gleichzeitig will die Bundesregierung die Kompetenzen der BfDI bei der Kontrolle der Nachrichtendienste einschränken. Wer die Geheimdienste kontrollieren darf und wie, das verhandelt gerade die schwarz-rote Koalition. Und die Neigung, Datenschutzaufsicht über Geheimdienste lieber schwach als stark zu halten, kennen wir seit 2001.
Der neue Bundestag braucht nur eine einfache Mehrheit für die Nachfolge. CDU/CSU und SPD zusammen haben die. Das bedeutet: Die Opposition (Grüne, FDP, Linke, AfD) hat keinerlei Einfluss auf die Besetzung. Schwarz-Rot kann durchregieren.
Warum das Amt wichtiger ist, als die meisten denken
Die BfDI ist nicht nur eine Behörde mit drei Buchstaben. Sie ist die unabhängige Datenschutzaufsicht über die Bundesverwaltung, die Nachrichtendienste und das Post- und Fernmeldegeheimnis. In Zeiten, in denen die EU das Gesetz über KI-Regulierung durchsetzt, die ePrivacy-Verordnung weiter verschleppt wird und der transatlantische Datenaustausch immer noch brüchig ist, braucht Deutschland eine starke Stimme in der Datenschutzpolitik.
Specht-Riemenschneider hat zumindest versucht, diese Stimme zu sein. Sie sprach sich gegen die Verlagerung der Nachrichtendienstaufsicht auf andere Behörden aus und positionierte die BfDI als unabhängige Kontrollinstanz. Ob ihre Nachfolgerin oder ihr Nachfolger das auch tut, steht in den Sternen.
Das eigentliche Problem: Politische Instrumentalisierung
Schauen wir uns die Fakten an. Die letzten beiden Amtsleiter haben vorzeitig aufgehört. Die Besetzung ist jedes Mal ein politisches Tauziehen. Und die Bundesregierung versucht gleichzeitig, die Kompetenzen der Behörde zu erweitern und zu beschneiden, je nachdem, welches Thema gerade auf dem Tisch liegt.
Wer als Nächste oder Nächster ins Amt kommt, entscheidet nicht nur über eine Personalie. Er oder sie entscheidet, ob Deutschland beim Datenschutz noch eine eigenständige Position hat oder ob die Behörde zur Vollstreckungsgehilfin der Bundesregierung wird.
Specht-Riemenschneiders Rücktritt, so verständlich die gesundheitlichen Gründe auch sein mögen, hinterlässt ein Vakuum zu einem Zeitpunkt, an dem das Amt mehr denn je gebraucht wird. Die schwarz-rote Koalition sollte sich genau überlegen, wen sie auf diesen Posten stellt. Und die Öffentlichkeit sollte hinschauen, wer das wird.
Was Betroffene tun können
Für alle, die Datenschutz nicht nur als Theorie betrachten:
- Nachfolge beobachten: Die Besetzung der BfDI ist ein öffentlicher Prozess. Bundestagsdebatten sind dokumentiert.
- Abgeordnete anschreiben: Wer den Posten besetzt, entscheiden die Parlamentarier. Die kennen ihre Wähler.
- Datenschutzbeschwerden einreichen: Die BfDI bearbeitet Beschwerden gegen Bundesbehörden. Auch während des Übergangs.
Quellen: Heise · BfDI Pressemitteilung · netzpolitik.org