15 Mbit/s sind dein Recht: Bundesnetzagentur prüft jetzt deine Internetversorgung

15 Megabit sind jetzt gesetzliches Minimum

Wer in Deutschland auf dem Land wohnt und seit Jahren sein 2-Mbit/s-DSL mit Geduld betreibt, bekommt eine neue Waffe: Die Bundesnetzagentur hat am 13. März 2026 ein Online-Tool freigeschaltet, mit dem man an seiner eigenen Adresse prüfen kann, ob die gesetzliche Mindestversorgung für Internet vorhanden ist.

Die Messlatte liegt bei 15 Mbit/s Download, 5 Mbit/s Upload und einer maximalen Latenz von 150 Millisekunden. Wer das nicht bekommt, ist amtlich unterversorgt.

Das Tool heißt Marktüberwachung RaVT (Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten) und ist direkt auf der Webseite der Bundesnetzagentur erreichbar. Bisher gab es dafür nur ein Desktop-Tool, das man herunterladen musste. Jetzt reicht der Browser.

So funktioniert der Check

Man gibt seine Adresse ein. Das System gleicht sie mit Versorgungsdaten ab, die auf einem Raster von 100 mal 100 Metern basieren. Kabel oder Mobilfunk spielt keine Rolle, beides wird berücksichtigt. Die Prüfung dauert unter einer Minute.

Wenn das Ergebnis Unterversorgung anzeigt, gibt es direkt ein verlinktes Formular, um Kontakt mit der Bundesnetzagentur aufzunehmen. Kein Papierkrieg, keine Hotline-Warteschleife.

Aktuell läuft die Anwendung noch als Testversion. Die Bundesnetzagentur sammelt Feedback und baut die Datenbasis aus.

Was bedeutet “Recht auf Versorgung”?

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) räumt Bürgern einen Anspruch auf grundlegende Sprach- und Internetversorgung ein. Das Ziel: soziale und wirtschaftliche Teilhabe sichern. Wer nicht mal 15 Mbit/s bekommt, kann an digitaler Verwaltung, Homeoffice oder Videosprechstunden nicht vernünftig teilnehmen.

Das Tool gibt diesem Recht zum ersten Mal eine messbare Grundlage. Kein “Ist bei uns halt so” mehr, sondern: entweder die Mindestanforderung ist erfüllt oder nicht. Schwarz auf weiß, von der zuständigen Behörde.

Warum gerade 15 Mbit/s?

Fünfzehn Megabit klingen im Jahr 2026 nicht nach viel. Gigabit-Anschlüsse sind in Städten längst verfügbar. Aber die Mindestversorgung muss für alle machbar sein, auch in dünn besiedelten Gebieten. Mit 15 Mbit/s kann man streamen, Videotelefonie machen und an digitalen Diensten teilnehmen. Es ist nicht komfortabel, aber es funktioniert.

Das Spannende ist weniger die Zahl selbst, sondern die Tatsache, dass es überhaupt eine gibt. Wer unter dem Minimum liegt, hat jetzt eine handfeste Grundlage, um vom Anbieter Nachbesserung zu fordern.

Worauf man achten sollte

Das Tool basiert auf Versorgungsdaten, die die Anbieter selbst melden. Das bedeutet: Der Wert auf der Karte sagt, was theoretisch verfügbar sein sollte. Ob die Leitung das in der Praxis auch liefert, ist eine andere Frage. Die Bundesnetzagentur bietet mit ihrem Breitbandmessung-Tool eine separate Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit an.

Beide Tools zusammen sind die stärkste Kombination, die man als Verbraucher aktuell hat: Verfügbarkeit prüfen, Geschwindigkeit messen, bei Abweichung Beschwerde einreichen.

Wer profitiert

Ländliche Gebiete sind das offensichtliche Ziel. Aber auch in Städten gibt es Ecken, wo alte Kupferleitungen nur 2 bis 6 Mbit/s liefern. Mieter in Altbauten, bei denen der Vermieter nicht auf Glasfaser umrüsten will. Gewerbegebiete am Stadtrand, die keinem Provider attraktiv genug sind.

Für all diese Fälle gibt es jetzt eine offizielle Anlaufstelle, die nicht beim Anbieter selbst liegt, sondern bei der Regulierungsbehörde.

Einordnung

Ein Online-Tool löst kein infrastrukturelles Problem. Wer im Funkloch sitzt, ist auch nach dem Check noch im Funkloch. Aber die Bundesnetzagentur hat mit diesem Werkzeug etwas Wichtiges getan: Sie macht Unterversorgung sichtbar und messbar. Was gemessen wird, kann auch adressiert werden.

Das Tool unter: bundesnetzagentur.de


Quellen: