Deutschlands digitale Brieftasche: Was die EUDI-Wallet können soll

Das Bundesdigitalministerium hat einen Entwurf für das Digitale-Identitätsgesetz (DIdG) veröffentlicht. Es setzt die EU-Vorgabe um, wonach jeder Mitgliedstaat bis Ende 2026 mindestens eine „Europäische Brieftasche für die Digitale Identität" (EUDI-Wallet) bereitstellen muss.

Die EUDI-Wallet ist eine App auf dem Smartphone. Statt Personalausweis oder Führerschein in Papierform mitzuführen, sollen Nutzer ihre Dokumente digital speichern und ihre Identität gegenüber Behörden oder Unternehmen nachweisen können.

Was im Entwurf steht

Der Entwurf regelt, welche Behörden für welche Aufgaben zuständig sind. Fünf Akteure spielen eine zentrale Rolle:

Das Digitalministerium (BMDS) entscheidet, wie die Wallet bereitgestellt wird. Drei Wege sind vorgesehen: Der Staat entwickelt sie selbst, beauftragt ein privates Unternehmen oder erkennt private Lösungen an. Das Ministerium kann auch mehrere Wege gleichzeitig gehen.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) registriert sogenannte „relying parties", Banken, Online-Shops oder Behörden, die Identitätsnachweise akzeptieren. Die Bundesnetzagentur übernimmt die Marktaufsicht und prüft, ob Anbieter die Sicherheits- und Datenschutzvorgaben einhalten. Das BSI zertifiziert Wallet-Lösungen und überwacht Sicherheitsverletzungen.

Durchgriffsrechte und Tempo

Der Entwurf sieht für das BMDS zahlreiche Durchgriffsrechte vor. Das Ministerium darf ohne Zustimmung des Bundesrats technische Details und weitere Funktionen festlegen. Es legt auch die Verfahren fest, über die Nutzer ihre Wallet freischalten.

Die Begründung: Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) will „endlich anpacken und ins Machen kommen". Die Realität: Wichtige Weichenstellungen erfolgen damit durch die Exekutive, nicht durch den Bundestag oder die Landesparlamente.

Das Ministerium drückt aufs Tempo. Die Länder- und Verbändeanhörung soll trotz Osterfeiertage bis zum 15. April abgeschlossen sein. Eine weitere Stellungnahmenfrist ist nicht geplant. Voraussichtlich im Sommer beschäftigt sich das Bundeskabinett mit dem Gesetz.

Wallet ab 12 Jahren?

Eine Experimentierklausel erlaubt es dem BMDS, neue Identifikationsverfahren zu erproben. Darunter auch die Nutzung durch Kinder ab 12 Jahren. Das deutet darauf hin, dass die Wallet für Alterskontrollen auf Social-Media-Plattformen eingesetzt werden soll.

CDU und Teile der SPD fordern Alterskontrollen im Netz, um ein Social-Media-Verbot für Minderjährige durchzusetzen. Da in Deutschland die Ausweispflicht erst ab 16 Jahren gilt, soll die Wallet die Lücke schließen. Ob das technisch und datenschutzrechtlich sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

Zahlungsfunktionen in Sicht

Die Wallet soll perspektivisch auch als Zahlungsmittel dienen. Kreditkarten, virtuelle Debitkarten und Online-Bezahldienste könnten als zusätzliche Funktion in die Wallet eingebunden werden.

Allerdings mit engen Vorgaben: Das Zahlungsmittel muss dem Nutzer bereits gehören und darf die Kernfunktionen der Wallet nicht beeinträchtigen. Für Verordnungen zu Zahlungen braucht das BMDS die Zustimmung des Finanzministeriums.

Was das für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet

Die EUDI-Wallet passt in das Bild des Deutschland-Stacks: Offene Standards, digitale Souveränität, Verwaltungsdigitalisierung. Aber der Entwurf wirft Fragen auf, die nicht nur technisch sind.

Durchgriffsrechte für eine Behörde ohne Parlamentsbeteiligung. Experimentierklauseln für Kinder ab 12. Tempo vor Sicherheit. Datenschutz-Garantien, die im Entwurf stehen, aber in der Praxis erst noch bewiesen werden müssen.

Die Richtung stimmt: Eine digitale Brieftasche, die Ausweis, Führerschein und Bezahlfunktionen vereint, ist überfällig. Ob die Umsetzung die Erwartungen erfüllt, steht in den Sternen.


Quellen: