Open Source wird zum Standard in der deutschen Verwaltung
Der IT-Planungsrat hat auf seiner 48. Sitzung am 26. November 2025 überarbeitete Musterverträge für die IT-Beschaffung der öffentlichen Hand beschlossen. Acht der sogenannten Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT) wurden so angepasst, dass Bund, Länder und Kommunen Open-Source-Software künftig rechtssicher beschaffen können. Bislang waren die Vertragsvorlagen ausschließlich auf proprietäre Software ausgelegt.
Was sich konkret ändert
Die gewichtigste Neuerung findet sich im EVB-IT Erstellung: Bei neuen Softwareprojekten wird die Entwicklung und Bereitstellung als Open-Source-Software zum Standard. Vorgesehen ist die Veröffentlichung auf OpenCoDE, der zentralen Plattform der öffentlichen Verwaltung für quelloffene Software. Darüber hinaus sollen Auftragnehmer künftig eine SBOM übergeben, eine maschinenlesbare Software Bill of Materials. Das verbessert die Transparenz über verwendete Bibliotheken und erleichtert das Schwachstellenmanagement.
In Vorlagen, bei denen sowohl Open Source als auch proprietäre Software infrage kommt, wurden Ankreuzmöglichkeiten geschaffen. Beschaffungsstellen können gezielt Open Source auswählen oder bestehende Open-Source-Regelungen in den AGB aktivieren.
Das Ende einer langen Unsicherheit
Die Überarbeitung beendet eine Phase erheblicher Rechtsunsicherheit. Viele Behörden interpretierten die bisherigen EVB-IT so, dass ein rechtssicherer Einkauf von Open Source nicht möglich sei. Open-Source-Anbieter waren dadurch faktisch von zahlreichen Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Open Source Business Alliance (OSBA) hatte bereits 2015 eine Handreichung veröffentlicht, um Beschaffungsstellen zu unterstützen, aber das reichte offenbar nicht, um die Bedenken flächendeckend auszuräumen.
Birgit Becker, Sprecherin der OSBA Working Group Beschaffung, fasst das Problem zusammen: Die Anpassung der Vertragsmuster sei für Open-Source-Unternehmen bisher mit großem Aufwand verbunden gewesen. Viele Anbieter hätten diesen Mehraufwand nicht leisten können oder wollen. In der Folge hätten Beschaffungsstellen deutlich weniger Angebote erhalten. Die neuen EVB-IT schafften endlich Klarheit.
Public Money, Public Code
Die Anpassungen fügen sich in eine breitere politische Strategie ein. Mit § 16a des E-Government-Gesetzes sollen Bundesbehörden bei Neuanschaffungen Open-Source-Software vorrangig beschaffen. Der Leitgedanke „Public Money, Public Code", also öffentlich finanzierter Code soll öffentlich verfügbar sein, wird damit auf Vertragsebene verankert.
OpenCoDE spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Plattform ermöglicht es Verwaltungen, bereits entwickelte Software nachzunutzen, Konfigurationen auszutauschen und voneinander zu lernen. Behörden können sehen, welche Software in vergleichbaren Verwaltungen bereits im Einsatz ist. Lizenzverifizierung und Sicherheitsaudits lassen sich zentral durchführen.
Schleswig-Holstein spart Millionen
Dass sich mit Open Source erhebliche Kosten einsparen lassen, zeigt das Beispiel Schleswig-Holstein. Das Land spart nach eigenen Angaben jährlich rund 15 Millionen Euro an Lizenzkosten, bei neun Millionen Euro einmaligen Investitionen für Migration und Weiterentwicklung. Rund 80 Prozent der Arbeitsplätze außerhalb der Steuerverwaltung arbeiten bereits ohne Microsoft Office, die E-Mail-Infrastruktur wurde auf Open-Xchange umgestellt.
Digitalisierungsminister Dirk Schrödter bezeichnet den Weg als „möglich und bereits jetzt wirtschaftlich". Das Land finanziert darüber hinaus 17 weitere Open-Source-Projekte im Rahmen des Landesprogramms Offene Innovation mit insgesamt knapp drei Millionen Euro.
Wo es auch schiefgeht
Nicht jedes Open-Source-Projekt in der Verwaltung funktioniert. Der Hamburger Rechnungshof hat dokumentiert, wie ein Gemeinschaftsprojekt der Nord-Länder an Missmanagement und fehlender Kontrolle gescheitert ist. Der Schaden: ein zweistelliger Millionenbetrag.
Allerdings sind die Investitionen nicht ganz verloren. Die entwickelte Software bildet einen wesentlichen Teil der Open-Desk-Plattform, die bundesweit Ämtern und Behörden zur Verfügung steht. Die Lektion ist klar: Open Source allein löst keine Managementprobleme. Ohne klare Governance, ausreichendes Projektmanagement und durchgängige Kontrolle scheitern auch die besten technischen Ansätze.
Europäische Perspektive
Auch auf EU-Ebene bewegt sich etwas. Die European Alliance for Industrial Data, Edge and Cloud hat im Juli 2025 eine Roadmap veröffentlicht, die Open Source als zentralen Pfeiler der europäischen Digitalstrategie positionieren soll. Die Empfehlung: „Public Money, Public Code, Open Source First, European Preference" in öffentlichen Beschaffungen zu mandatieren. Die deutschen EVB-IT-Anpassungen dürften damit als Blaupause für ähnliche Initiativen dienen.
Meine Einschätzung
Die neuen EVB-IT sind ein wichtiger Schritt, aber nur einer. Die Vertragsvorlagen ändern nichts daran, dass viele Verwaltungen jahrzehntelang Microsoft-Ökosysteme betrieben haben und das Know-how für den Umstieg fehlt. Schleswig-Holstein zeigt, dass es geht, aber auch, dass es Jahre braucht und konsequente politische Unterstützung.
Open Source in der Verwaltung ist kein Selbstzweck. Es geht um digitale Souveränität, um Kostenkontrolle und darum, dass öffentlicher Code öffentlich zugänglich sein sollte. Wer Steuergelder für Software ausgibt, sollte nicht in die Abhängigkeit eines einzigen Anbieters geraten.
Die Frage ist nicht mehr, ob Open Source in der Verwaltung kommt. Die Frage ist, wie schnell und mit welcher Qualität.
Quellen: