Wenn der Notruf auf Rechnung kommt: Cottbus und der Rettungsdienst-Finanzstreit
Die Stadt Cottbus hat angekündigt, ab dem 30. März 2026 erstmals Gebührenbescheide für Rettungsdiensteinsätze direkt an Patienten zu verschicken. Rund 1.000 Betroffene aus dem Januar 2025 erhalten die Schreiben. Ab jetzt können sie die Kosten bei ihrer Krankenkasse zurückfordern. Hintergrund ist ein Finanzierungsstreit, der seit Monaten zwischen Kommunen und gesetzlichen Krankenkassen tobt und der in ganz Deutschland Wellen schlägt.
Was in Cottbus passiert
In Cottbus/Chóśebuz gibt es jährlich 16.000 bis 17.000 Rettungsdiensteinsätze. Die Kosten dafür liegen bei 13 Millionen Euro im Jahr. Die Krankenkassen haben davon bisher etwa 80 Prozent anerkannt. Das bedeutet eine Finanzierungslücke von rund 2,5 Millionen Euro, die im Stadthaushalt fehlt.
Der Hauptausschuss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung hat die Maßnahme am Mittwochabend in einer nicht öffentlichen Sitzung einstimmig gebilligt. Oberbürgermeister Tobias Schick bezeichnet die Entscheidung als notwendig, weil Gespräche mit den Krankenkassen gescheitert seien.
Was in NRW passiert ist
Cottbus ist nicht der erste Versuch. In Essen hatte der Rat im Dezember 2025 konkrete Eigenanteile beschlossen: 267 Euro für einen Rettungsdiensteinsatz, 62 Euro für einen Krankentransport zur Dialyse oder Chemotherapie. Der Kreis Unna und der Rhein-Sieg-Kreis hatten ähnliche Pläne.
Am 17. Dezember 2025 hat Essen die Pläne gestoppt. Vorübergehend, wie es hieß. Endgültig vom Tisch ist das Thema aber nicht. Der Grund für das Zögern: massive Kritik aus der Bevölkerung, von Rettungsdienstverbänden und von der Politik.
Die Stadt Datteln hat es vorgemacht und tatsächlich begonnen, Rechnungen direkt an Patienten zu verschicken, die diese dann an ihre Krankenkasse weiterreichen sollen.
Das Grundproblem
Die Krankenkassen argumentieren, dass sie nach geltendem Bundesrecht nur Festbeträge für Rettungsdienstfahrten übernehmen müssen. Die Kommunen wiederum argumentieren, dass die tatsächlichen Kosten deutlich höher sind als die Festbeträge. Die Differenz bleibt an den Trägern des Rettungsdienstes hängen.
In Brandenburg hat das Ministerium für Gesundheit und Soziales nach einem Spitzengespräch am 28. März 2025 eine Einigung angekündigt. Gesundheitsministerin Britta Müller hat erklärt: „Es gibt im Land Brandenburg keine Gebührenbescheide für Bürgerinnen und Bürger, die den Notruf 112 wählen."
Cottbus widerspricht diesem Landesversprechen nun mit der Realität.
Warum das gefährlich ist
Ich arbeite im Rettungsdienst und weiß, wie die Praxis aussieht. Viele Menschen rufen den Rettungsdienst erst an, wenn es schon fast zu spät ist. Sie zögern, weil sie nicht zur Last fallen wollen, weil sie sich unsicher sind, ob es „schlimm genug" ist, oder weil sie auf den nächsten Tag hoffen.
Wenn jetzt auch noch eine Rechnung im Raum steht, verstärkt das dieses Zögern. Wer Angst vor einer Rechnung hat, ruft die 112 später an. Oder gar nicht. Im schlimmsten Fall führt das zu vermeidbaren Todesfällen.
Ein Blick auf die Zahlen spricht Bände: In Essen sanken die Einsatzzahlen von 166.152 im Jahr 2022 auf 140.941 im Jahr 2024. Ob das an Prävention liegt oder an Angst vor Kosten, lässt sich schwer sagen. Aber die Richtung ist beunruhigend.
Der Ersthelfer-Effekt
Ein oft übersehener Aspekt: Wenn Patienten für Rettungsdienstfahrten zahlen müssen, die sie nicht selbst bestellt haben, geraten auch Ersthelfer in eine schwierige Lage. Wer einen Notruf für einen anderen Menschen absetzt, riskiert, dass dieser Mensch eine Rechnung bekommt. Die Sorge vor zivilrechtlichem Regress kann dazu führen, dass Menschen in Notfällen nicht mehr helfen.
Das ist kein theoretisches Szenario. In den WDR-Kommentaren zu dem Thema haben mehrere Ersthelfer genau diese Angst beschrieben.
Was das für Deutschland bedeutet
Der Rettungsdienst gehört in Deutschland zur Daseinsvorsorge. Wer die 112 wählt, bekommt Hilfe. Ohne Rechnung, ohne Prüfung, ohne wenn und aber. Dieses Prinzip steht jetzt zur Disposition, weil die Finanzierung nicht mehr passt.
Die Bundesratsinitiative, die die Abrechnung im Rettungsdienst neu regeln soll, ist noch nicht abgeschlossen. Solange es keine bundesweite Regelung gibt, entscheidet jede Kommune selbst, ob sie Patienten in Rechnung stellt. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich: In Cottbus bekommst du eine Rechnung, in der Nachbargemeinde nicht. In Essen wurde es gestoppt, in Datteln nicht.
Meine Einschätzung
Ich sage das als jemand, der im Rettungsdienst arbeitet: Kein Bürger sollte für Leistungen des Rettungsdienstes persönlich zahlen müssen. Nicht als Eigenbeteiligung, nicht als Vorschuss, nicht als Differenz zum Festbetrag.
Der Rettungsdienst ist keine Dienstleistung, die man sich aussucht. Niemand bestellt freiwillig einen Rettungswagen. Wer die 112 wählt, hat in der Regel keine Alternative. Ihm dann eine Rechnung zu schicken, widerspricht dem Grundprinzip der Notfallversorgung.
Die Krankenkassen müssen zahlen, was der Einsatz kostet. Die Kommunen brauchen verlässliche Finanzierungswege. Und die Politik muss endlich eine bundesweite Regelung schaffen, bevor Patienten in Notfällen anfangen zu rechnen, ob sich der Notruf „lohnt".
Der Notruf 112 ist kein Luxus. Er ist die letzte Sicherungslinie.
Quellen: